Spezielle Fragen zu Postdienstleistungen

Hier haben wir einige Fragen aufgeführt, die unsere Kunden, in der Vergangenheit an uns gerichtet haben.
Sicherlich gibt es noch diverse weitere Fragen von Ihnen, gerne möchten wir Ihnen diese beantworten.

Schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Welche Uhrzeiten sind bei der Postabholung möglich

Bei der morgendlichen Postzustellung, richtet sich die Postabholung nach dem Postamt und nach dem Schließfach des Kunden.

Für Sie, leeren wir morgens zweimal täglich die Schließfächer der deutschen Bundespost. Sagen Sie uns wann Sie Ihre Post im Büro haben möchten und wir disponieren unsere Touren so, dass wir Ihren Kundenwunsch erfüllen können.

Bei der abendlichen Postabholung sagen Sie uns Ihre Postabholzeit, in der Regel ab dem Nachmittag und wir holen zu dieser Uhrzeit Ihre fertigfrankierten Postsendungen ab.






Wo kommt die Post hin, die beim Kunden abgeholt wird

Wir arbeiten mit der Deutschen Bundespost zusammen und speisen dort sämtliche abgeholten Postsendungen ein.

Wir sorgen dafür, dass die Post rechtzeitig bei der DPAG eingeliefert wird und diese gewährleisten in der Regel eine Zustellung von E+1.

Wann bekomme ich die Postbelege wieder

Sämtliche Postbezogenen Unterlagen u.a. Einschreibbelege, Paketscheine, Infopostbelege werden wir Ihnen am nächsten Tag durch unseren Boten zukommen lassen.

Datenschutz

Bei unseren Kunden nimmt die Datensicherheit höchste Priorität ein und ist zur Erfüllung unserer Dienstleistung eine Grundvoraussetzung.

Als Postdienstleister (Lizenz: P98/236 Bundesnetzagentur), verpflichten wir uns gegenüber unseren Kunden, über alle Dokumente, Briefsendungen, Pakete und sonstige Postbezogenen Informationen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

Die Firma TPH verpflichtet sich, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zu beachten und ihre Einhaltung zu überwachen. Weiterhin stellt diese durch entsprechenden Maßnahmen sicher, dass sämtliche Dokumente, Briefsendungen, Pakete und sonstige postbezogenen Unterlagen, in ihrem Einflussbereich, durch Unbefugte, sowie durch nicht zum Unternehmen gehörenden Personen, vor Veränderung oder Entwendung geschützt werden.

Jeder Mitarbeiter der Firma TPH verpflichtet sich schriftlich den gesetzlichen Bestimmungen nach §5 BDSG des Bundesdatenschutzgesetzes und dem Post- und Fernmeldegeheimnis nach § 39 PostG, personenbezogene Daten nicht weiter zu verarbeiten, sie zu nutzen oder in irgendeiner Form fremden Personen zugänglich zu machen.
Den Verpflichteten ist weiterhin bekannt, dass die vorgenannten Vorschriften auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter fortbestehen.

Auf Anfrage können separate Datenschutzvereinbarungen sowie Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Aufgrund aktueller Gegebenheiten, wie z.B. bei einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, werden wir falls nötig, diese Datenschutzerklärung wieder aktualisieren.

Sie haben noch Fragen ?

Für Sie stehen wir Ihnen gerne Werktags zwischen 9-19 Uhr telefonsich unter 040. 38649724 zur Verfügung.
Und online könne Sie uns unter info@tph-post.de 24 Stunden erreichen.

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