Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

1. Geltung
Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), sowie den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen die Firma TPH Transport & Postlogistik Hamburg. Diese befördert die Sendungen unter dem Produktnamen TPH. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Transport & Postlogistik Hamburg, nachfolgend TPH genannt, kommt durch mündliche,telefonische oder schriftliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggebers, an die Firma TPH zustande.

2. Gegenstand
Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach Umständen angenommen werden kann, dass Sie zur Annahme der Sendung befugt sind. Sollte der Empfänger zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht im Hause befinden, kann die Sendung im Briefkasten hinterlassen werden und gilt somit als ordnungsgemäß ausgeliefert. Die Firma TPH ist berechtigt andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung zu beauftragen.

3. Abrechnung
Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen werden jeden Monat erstellt und sind sofort, innerhalb von sieben Werktagen, nach deren Erhalt zu begleichen. Die Erstellung von Einzelrechnungen ist gegen ein zusätzliches Entgelt in angemessener Höhe möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma TPH berechtigt, nach Zusendung der zweiten Mahnung, dem Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 6,5% zu berechnen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Gefährliche Güter
Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert. Darunter fallen Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, ungefasste Edelsteine, begehbare Wertpapiere, Industriediamanten, lose Metalle, Kunstwerke, sowie alle Sendungen deren Wert 510 €uro überschreitet. Außerdem fallen darunter Waren, welche durch Ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, die Fäulnis und schnellem Verderben ausgesetzt sind und gefährliche Güter für die Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht nach GGVS vorgeschrieben ist. Dasselbe gilt für Güter, welche Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle Sendungen, die nach §2 des Postgesetzes des Beförderungsverbotes unterliegen. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übernommen, so haftet der Auftraggeber, auch ohne Verschulden, für jeden daraus resultierenden Schaden. Die Firma TPH ist berechtigt Sendungen aufgrund Inhaltserklärungen gem. den Versandpapieren gegebenenfalls zurück zuweisen.

5. Verpackung
Jede Sendung muss handelsüblich verpackt und mit einer entsprechenden Versandanzeige versehen sein, diese muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach dem Ermessen der Firma TPH unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Dies bedeutet das sämtliche Sendungen/Pakete den sogenannten Falltest (20cm) bestehen müssen, sowie auf den Förderbändern den Transport ordentlich und unversehrt transportiert werden. Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird die Firma TPH, die Sendung auf dessen Kosten an den Absender zurück transportieren.

6. Haftung
Bei Verlust, Vernichtung, Beschädigung einer Sendung, sowie im Falle des Verzuges, zwischen Abholung zur Beförderung und Anlieferung, haftet die Firma TPH dem Auftraggeber für den eingetreten Schaden bis zu einem Wert der Sendung, mit maximal 510 €uro, mindestens jedoch bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung. § 431 Ads.4 HGB sowie die §§ 434 bis 436 HGB sind entsprechend anwendbar. Soweit der Auftraggeber im Absenderbeleg einen niedrigeren Wert angibt, gilt eine entsprechende Haftungsgrenze als vereinbart. Eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen.

7. Versicherungschutz
Ein Versicherungsschutz nach SVS/RVS ist nicht gegeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit gegen Zuschlag, Schäden für welche die Firma TPH infolge Haftungsbegrenzungsvereinbarungen nicht aufzukommen hat, gesondert zu versichern. Der Auftraggeber wird die Firma TPH bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter,einschließlich eigener Versicherer freistellen, die über die Firma TPH im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zugestandene Haftung hinausgehen. Tritt ein Schadenereignis ein, welches voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird, so ist die Firma TPH unverzüglich vom Auftraggeber zu unterrichten. Dieser hat folgende Belege vorzulegen: Versandanzeige mit Schadenvermerk, Originalrechnung über das vom Schaden betroffene Gut, sowie Versicherungserklärung des Absenders und des Empfängers.

8. Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Firma TPH wegen Verlust, Beschädigung oder Vernichtung der Sendung, sowie ihrer verspäteten Ablieferung (Verzug) verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt am Tage der Versendung.

9. Gerichtsstand
Gerichtstand, auch für das Mahnverfahren, soweit eine derartige Vereinbarung zulässig ist, ist der Sitz der Firma TPH / Hamburg.

10. Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus den allgemeinen Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr (GÜKG) sowie für den grenzüberschreitenden Verkehr (CMR) an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bring & Abholservice von Postsendungen

1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB", gelten für Verträge mit der Firma Transport & Postlogistik Hamburg, nachfolgend "TPH", über die Anlieferung  und Abholung  von Postsendungen, nachfolgend "Sendungen" einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen.

Soweit durch die Leistungsbeschreibung (Bring & Abholservice von Postsendungen) und die nachfolgenden AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TPH  in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Anwendung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Änderungen der Leistungsbeschreibung und der vorliegenden AGB werden dem Auftraggeber durch die Firma TPH schriftlich mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei der Firma TPH eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird die Firma TPH den Auftraggeber bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.

2. Leistungen der Firma TPH
Die Firma TPH befördert werktäglich (montags bis freitags) an den Auftraggeber gerichtete Briefpostsendungen dritter Absender zum umseitig bezeichneten Bestimmungsort und liefert Sie dort zum vereinbarten Zeitpunkt an den Auftraggeber ab. (Postzustellung morgens)

Die Firma TPH holt werktäglich (Montag bis Freitag) Sendungen des Auftraggebers am vereinbarten Übernahmeort zum vereinbarten Zeitpunkt ab und befördert Sie zu einer nahe gelegenen örtlichen Postgeschäftsstelle (Annahmestelle der DPAG). Die Firma TPH liefert die Sendungen bei dieser Annahmestelle im Namen des Auftraggebers zur Weiterbeförderung als Postsendungen zu Ihren dafür jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen und Entgelten ein. Annahmestelle ist eine DPAG-Filiale, Agentur oder ein Brief- oder Paketzentrum mit Abgangsbearbeitung. (Postabholservice abends)

Die Firma TPH stellt dem Auftraggeber im Rahmen seines Bedarfs die zur Vor- und Nachbereitung der Beförderung notwendigen Briefbehälter zur Nutzung zur Verfügung. Diese Behälter bleiben Eigentum der Deutschen Post und dürfen nur zu den vertragsgegenständlichen Zwecken genutzt werden.

Die Firma TPH erbringt die besonders vereinbarten Zusatz- und Nebenleistungen (Einzelfahrten) gemäß Leistungsbeschreibung, mindestens aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggeber
Die abzuholenden Sendungen sind geordnet in den zur Verfügung gestellten Briefbehältern zu übergeben.

Sendungen, deren Beförderung gegen schriftlichen Auftrag/Einlieferungsnachweis erfolgt (z.B.Einschreiben, Nachnahme, Info-Brief) werden von den übrigen Sendungen getrennt übergeben. Die für die Einlieferung notwendigen Begleitpapiere (Einlieferungslisten etc.) müssen diesen Sendungen in deutlich erkennbarer Form beigefügt sein. Die quittierten Einlieferungsnachweise werden dem Auftraggeber mit der nächsten Ablieferung bzw. Abholung zurückgegeben.

4. Entgelt und Abrechnung
Der Auftraggeber hat für die Leistungen der Deutschen Post die ausgewiesenen Entgelte an die Firma TPH, zwecks Einreichung in der Postfiliale, zu entrichten.

Nicht freigemachte Pakete werden mit je 1,-€ pro Packstück berechnet (bei Päckchen betrifft diese Anwendung nicht). Sollten Portoauslagen einen gesamt Betrag von 100,-€ pro Tag und pro Monat übersteigen, sind diese Beträge im vorwege, in Bar oder per Überweisung an die Firma TPH zu entrichten.Alternativ bietet die Firma TPH eine sogenannte Postcard der Deutschen Bundespost an. Hiermit werden sämtliche Portoauslagen beglichen. Dienstleistungsgeber und Abrechungsgeber ist die Deutsche Bundespost (DPAG).

Änderungen der Entgelte werden dem Auftraggeber durch die Firma TPH schriftlich mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei der Firma eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird die Firma TPH den Auftraggeber bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.

5. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über den Postservice treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gelten für Unbestimmte Zeit. Sie können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hier von unberührt.Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug des Auftraggebers mit mindestens zwei Monatsbeträgen.

6. Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Die Abtretung von Rechten aus Verträgen über den Postservice und die Übertragung dieser Verträge insgesamt durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma TPH.

Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber gegen Ansprüche der Firma TPH aus diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

7. Sonstige Regelungen
Die Vertragsparteien teilen Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B.Umzug) und auf das Vertragsverhältnis (Kontoverbindung, Namensänderung) auswirken, dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mit.

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung der Verträge über den Postservice bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht, insbesondere Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB). Bei Anwendung zwingender internationaler oder ausländischer Vorschriften gilt deutsches Recht ergänzend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Druck-, Kuvertier- und Frankierservice

1. Vom Kunden angelieferte Ware
TPH führt die Handlingstätigkeiten sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. TPH verläßt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben bei vom Kunden gelieferten Materialien zur Sendungsmenge/ Materialbeschaffenheit/ Formate. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale, durchgeführt. Auch zur vorschriftsmäßigen Sendungsgestaltung (Aufmachung, Größe etc.) besteht keine Prüfpflicht und insbesondere keine Haftung für den Fall, dass die Deutsche Post AG oder ein anderes Briefversandunternehmen die Annahme der Sendung verweigert und sich der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware (z.B. Briefumschläge) neu bedruckt/hergestellt werden müssen. Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung jedoch auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Ergibt sich eine schnellere/ effizientere Möglichkeit der Abwicklung, so wird der Kunde benachrichtigt. Eine generelle Verpflichtung der Prüfung besteht nicht. Soweit möglich werden Unregelmäßigkeiten, ggf. gegen Aufwandsentschädigung, behoben. Waren aus Lieferung oder Produktion werden gemäß Gebührenabsprache versichert und trocken gelagert, eine Lager- oder Rücksendepflicht unsererseits besteht grundsätzlich nicht. Nach Ablauf von 14 Tagen ist TPH berechtigt die Ware dem Kunden entweder gegen Entgelt zu zusenden oder diese entgeltpflichtig zu entsorgen.

2. Porto
Sollten vorab keinerlei Vereinbarungen getroffen worden sein oder der Kunde nicht im Besitz einer sogenannten Postcard (diese wird von der DPAG zur Bezahlung von DPAG-Entgelten zur Vergügung gestellt), werden die anfallenden Portogebühren an TPH im voraus entrichtet. Sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG kein „Ausweisverfahren“ vereinbart hat, muß das Portoentgelt an TPH in bar, per Verrechnungsscheck oder per Banküberweisung im vorraus gezahlt werden. Wird der Betrag per Banküberweisung entrichtet, so kann frühestens am Tag der Gutschrift auf dem Konto von TPH die Sendung im Briefzentrum aufgeliefert werden.Bei Zahlung mit Verrechnungsscheck kann die Sendung frühestens am Tag der vorbehaltlosen Verfügbarkeit des Scheckbetrags aufgeliefert werden. Zuviel bezahltes Portoentgelt erhält der Kunde zurück.Stellt sich bei Anlieferung der Sendung bei der Postfiliale heraus, dass das im vorraus bezahlte Portoentgelt/ Kontode- ckung der PostCard nicht ausreichend ist, so wird die Sendung nicht oder nur teilweise versendet. Mehrkosten bis max. 100 EUR werden von TPH ausgelegt. Teilweise wird dann versendet, wenn der zurückgehaltene Sendungsteil zum selben Tarif nachträglich versendet werden kann. Erhält TPH im nachhinein eine Portonachforderung der Deutschen Post AG (z.B. mangels Deckung etc.), so hat diese der Kunde unverzüglich zu begleichen.

3. Datenlieferung / Haftung
TPH geht bei Auftrag von druckfertiger Lieferung für Textdaten (PDF/Word); Adressdaten (Excel); enthaltenden Grafiken sowie speziell erforderlichen Schriftarten aus. Drucktexte werden dem Kunden per Fax/eMail zur Korrektur/Freigabe übermittelt. TPH führt keine Prüfung der Textdaten durch, für den korrekten Aufbau der Textdatei (Grammatik/Text/Schrift/Layout) ist der Auftraggeber verantwortlich. Gleiches gilt für Adressdaten. Eine Prüfung des Adressbestandes erfolgt ohne spezielle Anweisung nicht.

Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

Entstandene Folgeschäden jeglicher Art sind von der Haftung ausgeschlossen. Sollten offensichtliche Fehler auffallen die eine Modifikation notwendig werden läßt werden diese, wenn nicht bereits im Angebot/Auftrag vermerkt, nach Aufwand zusätzlich berechnet.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

4. Datenschutz
Übermittelte Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Eine Weiterverwendung oder Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Weiterhin unterliegen sämtliche Mitarbeiter der Firma TPH den aktuellen Datenschutzregeln.

5. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Alle abgebildeten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


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